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genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 24 vom 30.06.2026
16.03.2021
Die Verordnung regelt die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbemaßnahmen sowie die Marktgebühr für Besetzungen auf Märkten, einschließlich der entsprechenden Tarife und Verwaltungsverfahren.
Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026, 08:18 Uhr