Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 25 vom 30.06.2026

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Veröffentlichungsdatum

19.06.2013

Beschreibung

Voraussetzungen für die Zuweisung von Flächen:

  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindesten 5 Jahren in der Provinz
  • Nicht Eigentümer, Fruchtgenuss oder Wohnrecht einer angemessenen Wohnung, nicht Inhaber eines Baurechtes für eine Wohnung von mindestens 495 m³ (auch nicht in den letzten 5 Jahren veräußert)
  • 16 Punkte laut LG14/98 und DFV
  • Gesamteinkommen darf nicht gesetzliche Vorgaben überschreiten
  • Nicht bereits eine Wohnbauförderung erhalten zu haben

Zuweisung ins Eigentum

  • Eintragung Eigentum oder Oberflächenrecht im Grundbuch
  • Bindung Art. 86 in Verbindung mit Art. 62 Wohnbauförderungsgesetz - 20 Jahre
  • Bindung Art. 39 Landesgesetz für Raum und Landschaft - ewig
  • bei Nichtannahme 3 Jahre kein neues Gesuch

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Kontakt

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ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614498info@welschnofen.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.06.2013

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Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026, 09:17 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen