Erklärung betreffend das Anbringen eines Firmenschildes oder einer Tafel auf einer Baustelle

Die Gebührenbefreiung für Firmenschilder bis zu 5 Quadratmetern wurde auf Schilder und Tafeln ausgeweitet, die an Baustellen zur Kennzeichnung der dort ausgeübten Tätigkeit angebracht werden.

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Veröffentlichungsdatum

10.07.2026

Beschreibung

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, wurde ein einheitliches, vereinfachtes Meldeformular für Unternehmen und Freiberufler ausgearbeitet, die maximal ein Schild pro Baustelle nutzen.

Die Befreiung gilt vorab gemeldet nur für aktiv auf der Baustelle Tätige und erlischt sofort, wenn das Schild zusätzliche Werbebotschaften oder Slogans enthält.

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Veröffentlichungsdatum

10.07.2026

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2026, 09:43 Uhr