Aufenthaltssteuer für Inhaber von Zweitwohnungen

Aufenthaltsabgabe für den zeitweiligen Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten in Gemeinden der Region, die nicht den Ansässigkeitsgemeinden entsprechen

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

Lesedauer

1 Minute

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Die Villen, die Wohnungen und die anderen Unterkünfte sind in vier Kategorien eingestuft. Für diese sind eine auf die Kategorie bezogene Grundabgabe und eine nach Kategorie und nutzbare Fläche in Quadratmetern jeder Wohneinheit bemessene Zusatzabgabe vorgesehen. Hier die Tarife:


I. Kategorie

II. Kategorie

III. Kategorie

IV. Kategorie

Grundabgabe46,48 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 mbis 80 m30,39 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 mbis 150 m3
0,62 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 mbis über 150 m3
0,93 €

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Zuletzt aktualisiert: 04.04.2024, 12:14 Uhr

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