Gemeindeverordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 60 vom 14.11.2023 wurde die Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten...

Veröffentlichungsdatum:

28.11.2023

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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 60 vom 14.11.2023 wurde die Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.

Ab sofort können Anträge um Zuweisung von Gästebetten von denjenigen eingereicht werden, die gemäß dieser Verordnung die allgemeinen Zuweisungskriterien sowie eine oder mehrere der Vorzugskriterien erfüllen. Diejenigen die nur die allgemeinen Zuweisungskriterien erfüllen können ab 01.04.2024 ansuchen.


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Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 12:38 Uhr

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